AGB

ECOZA (ECOZA GmbH)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ECOZA GmbH

Moosacher Straße 70-74

80809 München (nachfolgend: “ECOZA”) gegenüber Unternehmern.

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von ECOZA erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die ECOZA mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn ECOZA ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn ECOZA auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von ECOZA / Mitwirkung des Kunden

(1) ECOZA erbringt für Unternehmer individuelle und standardisierte Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Onlinemarketings, insbesondere in Bezug auf Strategien rund um das Thema D2C eCommerce. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet ECOZA dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch ECOZA, bleibt der Vergütungsanspruch von ECOZA unberührt.

(3) In Bezug auf die von ECOZA zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht ECOZA in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(4) ECOZA ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen.

(5) Drittanbieter wie Facebook, Instagram und LinkedIn sind jederzeit berechtigt, von ECOZA für den Kunden geschaltete Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen auszusetzen / zu sperren. ECOZA ist für ein solches Vorgehen von Drittanbietern gegenüber dem Kunden nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von ECOZA gegenüber bleibt in diesen Fällen unberührt.

(6) Sofern für die Schaltung von Werbekampagnen durch ECOZA Kosten gegenüber dem Drittanbieter anfallen, werden diese ausschließlich vom Kunden getragen. Eine Inkludierung in die Vergütung von ECOZA gilt im Zweifel als nicht vereinbart.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen ECOZA und dem Kunden kann fernmündlich oder in Schrift- und Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von ECOZA nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von ECOZA eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von ECOZA angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von ECOZA erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von ECOZA ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von ECOZA ist anders lautend. Eine ECOZA erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern bei fernmündlichen bezw Onlinevertragsabsschlüssen mit ECOZA SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde ECOZA über die mündlich erteilte Einwilligung hinaus nach Vertragsschluss noch ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

(4) ECOZA stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an ECOZA zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch ECOZA beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei ECOZA eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei ECOZA  vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält ECOZA sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber ECOZA in Verzug, ist ECOZA berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. ECOZA wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 7 Erfüllung

(1) ECOZA wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. ECOZA  ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass ECOZA bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird ECOZA  innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist ECOZA gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von ECOZA unberührt.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 9 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass ECOZA überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt ECOZA  insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von ECOZA erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von NF für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die ECOZA nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an ECOZA über.

(4) Eine Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse durch den Kunden an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Haftung

(1) ECOZA haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ECOZA nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet ECOZA nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 12 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an ECOZA die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern ECOZA für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von ECOZA  maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von ECOZA (derzeit München). Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand in Bezug auf vertragliche Streitigkeiten zwischen dem Kunden und ECOZA ist München.

AGB Stand: 17.04.2024 © Vervielfältigung verboten

Anhang—–

SEPA

Entire E-Commerce GmbH, Moosacher Straße 70-74, 80809 München (Gläubigerreferenz-ID:………………) und dessen Erfüllungsgehilfen werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto IBAN: ………………………………………………………..(bitte eintragen) mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen.

Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ECOZA GmbH, Moosacher Straße 70-74, 80809 München und dessen Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.

Vorname und Name des Kontoinhabers:

Straße und Hausnummer des Kontoinhabers:

Postleitzahl und Ort:

Kreditinstitut (Name und BIC):

IBAN:

Ort, Datum:

Unterschrift des Kontoinhabers:

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